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Dienstag, 12. Februar 2008

Gesetze des Marktes

Das zuständige Gericht hat entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung in "inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte" in Rheinland-Pfalz vorerst weiter geraucht werden darf. Unabhängig davon, dass ich nicht wissen möchte, was demnächst alles als "inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätte ohne Beschäftigte" gilt, ist das besonders hart für Wirte im "Grenzgebiet", z. B. in Hessen. Dort gilt das Gesetz schon seit Monaten ohne diese Einschränkung und die Süchtigen fliehen eben in das diesbezüglich rückständige Bundesland, sofern es denn ohne große Mühen erreichbar ist. Es lebe die Föderalismusreform! Für Rheinland-Pfälzer gilt also vorerst weiter: "Ich bin kein Raucher, holt mich hier raus!"